Das
Fachgespräch „Wie können wir Artikel 12 FFH-Richtlinie
in Deutschland umsetzen?“ ist Teil des Projektes, das
im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) von
Ecologic durchgeführt wird. Das Fachgespräch wird
durch das BMU gefördert (FKZ 80586005). Es soll die Konzeption
erörtert werden, wie die Richtlinienvorgaben in der Land-
und Forstwirtschaft pragmatisch von den Nutzern umgesetzt
werden können. Das Fachgespräch ist ein Beitrag
für die Arbeit der Verbände-Arbeitsgruppe am BMU
zur Umsetzung Art. 12 in der Land- und Forstwirtschaft.
Hintergrund des
Projektes ist die aus Sicht der EU Kommission in Teilen nicht
ausreichende Umsetzung der Artenschutzvorschriften der FFH-Richtlinie
in Deutschland. Im Klageverfahren gegen Deutschland (Rs. C-98/03,
Urteil vom 10. Januar 2006) hat der EuGH Deutschland nun wegen
der Verletzung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen der
Art. 12 und 16 FFH-Richtlinie verurteilt.
In den vergangenen Monaten wurden von Ecologic in einem Forschungsvorhaben
bereits erste konzeptionelle Vorschläge zur Umsetzung
des Artikels 12 FFH-Richtlinie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
in Deutschland erarbeitet. Diese sollen im Fachgespräch
diskutiert werden. Alternative Ansätze der Teilnehmer
sind für die Diskussion ebenfalls willkommen. Die Ergebnisse
wird die Verbände-Arbeitsgruppe beim BMU zur Umsetzung
des Art. 12 in ihre Arbeit einbeziehen.
Teilnehmer sind die Mitglieder der Verbände-Arbeitsgruppe
am BMU; Mitarbeiter des Forschungsnehmers Ecologic sowie Referenten
aus anderen EU-Mitgliedsstaaten; Mitarbeiter des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und
des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) sowie der Obersten
Naturschutzbehörden der Länder sowie.
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